|


| |
Die Feuerlöscherberechnung nach BGR 133 wird zum Einen bei Neubauten
gefordert, zum Anderen aber auch bei Umbauten oder Gebäudeumnutzungen. Bei
Neubauten ist die Feuerlöscherberechung Bestandteil des Brandschutzkonzeptes,
bei Gebäudeumnutzungen oder oder Umbauten, bei denen kein
Brandschutzkonzept gefordert wird, kann diese separat erstellt werden. Ziel der
Feuerlöscherberechnung ist es, das jeweilige Gebäude mit einer genügenden
Anzahl von Feuerlöschern auszurüsten, so dass ein Brand noch rechtzeitig
bekämpft werden kann, um dadurch gröîeren Schaden zu vermeiden.
|