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Das Brandschutzkonzept ist Bestandteil des Bauantrags eines Neubaus oder Umbaus. Mit Hilfe das Brandschutzkonzepts wird sichergestellt, dass die Baumaßnahme die brandschutztechnischen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung oder Sonderbauverordnung erfüllt und somit in diesem Bereich genehmigt werden kann. Architekten sollten den Verfasser des Brandschutzkonzeptes schon frühzeitig in die Planung mit einschließen, um auf diese Weise unnötige Änderungsplanungen zu vermeiden, ohne die das Gebäude aus brandschutztechnischer Sicht nicht genehmigt werden kann. Auch können dadurch Kosten eingespart werden, da manche Wünsche nur durch sehr teure Sonderlösungen verwirklicht werden können. Bei architektonisch anspruchsvollen Gebäuden können unter Umständen Sondernachweisverfahren (z. B. Entrauchungskonzepte oder Evakuierungskonzepte) notwendig sein bzw. gefordert werden, um eine genehmigungsfähige Lösung zu finden. |
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Neustadt/Weinstraße
Letzte Aktualisierung: 03. Juli 2006, Bereich: neue Internetseiten |